FAQ

Häufige Fragen für Unternehmen

Antworten zu Portal, API, Abrechnung, Rückmeldungen und Folgeprozessen.

Kann ich Halterabfragen in unsere eigenen Systeme integrieren?

Ja. Für regelmäßige Nutzung steht eine REST-API zur Verfügung, über die Halterabfragen aus bestehenden Systemen übermittelt und weiterverarbeitet werden können.

Wie ist die API abgesichert?

Die API wird über einen individuellen API-Schlüssel authentifiziert. Die technische Dokumentation unterstützt Sie bei der sicheren Integration.

Sind Statusupdates verfügbar?

Ja. Im Dashboard verfolgen Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Vorgänge zentral. Bei einer API-Integration können Status- und Ergebnisupdates zusätzlich per Webhook an Ihre Systeme übermittelt werden.

Was benötige ich für die API-Nutzung?

Nach der Registrierung richten Sie im Portal den Unternehmenszugang und das passende Abrechnungsmodell ein. Anschließend steht Ihnen der API-Zugang für automatisierte Abfragen zur Verfügung.

Wie wird abgerechnet?

Die Fallkosten für Halterabfragen werden erst berechnet, wenn eine Rückmeldung der zuständigen Behörde vorliegt. Das passende Abrechnungsmodell wählen Sie bei der Registrierung im Portal.

Sind Einzelabfragen für Unternehmen möglich?

Ja. Einzelabfragen können direkt im Portal gestellt werden. Die Gebühr wird beim Absenden der Anfrage abgerechnet.

Was passiert bei einer ausbleibenden Rückmeldung?

Bei ausbleibender Rückmeldung entstehen keine Fallkosten für die Halterabfrage.

Für welche Kennzeichen ist der Dienst verfügbar?

Unser Dienst ist derzeit ausschließlich für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen verfügbar.

Welche Informationen werden bei einer Halterauskunft bereitgestellt?

Der Umfang richtet sich nach der Rückmeldung der zuständigen Stelle und dem jeweiligen Einzelfall. Übermittelte Angaben werden digital bereitgestellt und dem Vorgang zugeordnet.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Halterabfrage?

Für jede Anfrage muss ein nachvollziehbarer und zulässiger Grund vorliegen. Der konkrete Anlass wird im Vorgang dokumentiert; über die Auskunft entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Kann ich eigene Referenznummern verwenden?

Ja. Sie können Ihre eigene Referenz pro Vorgang hinterlegen und Halterabfragen so Ihren internen Fällen eindeutig zuordnen.

Können Vertragsstrafen und Folgeprozesse begleitet werden?

Ja. Auf Wunsch kann nach der Halterermittlung die weitere Abwicklung der Vertragsstrafe einschließlich der Zahlungsaufforderung übernommen werden. Bei offenen Forderungen kann auch das außergerichtliche Mahnverfahren durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei begleitet werden.

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